Unter welchen Bedingungen Gas-Konzessionsabgaben nachträglich zurückgefordert werden können, erklären Matthias Albrecht, Claudius Franke und Eric Glattfeld*.
Ein im Energiemarkt bekannter Gaslieferant hat zum Jahreswechsel 2011/12 bundesweit von einer Vielzahl von Netzbetreibern Gas-Konzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung für das Jahr 2009 zurückgefordert. Die Rückforderung wird maßgeblich auf die Konzessionsabgabenverordnung (Paragraph 2, Abs. 5, Nr. 2) gestützt. Danach dürfen Konzessionsabgaben für Gasli
Mittwoch, 14.03.2012, 15:06 Uhr
Redaktion
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