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Am 25. Juli 2015 ist das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“ in Kraft getreten. Parallel dazu hat die BNetzA am 12. August den IT-Sicherheitskatalog (final) veröffentlicht. Jost Eder und Michael Weise* stellen dar, was auf die Versorgungswirtschaft zukommt.
Das Ziel, das der Gesetzgeber mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz verfolgt, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 12. Juni 2015 in einer Rede im Bundestag in einem Satz verpackt: „Die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollen zu den sichersten weltweit gehören.“ Mit dem IT-Sicherheitsgesetz werden Betreiber sogenannt
Mittwoch, 19.08.2015, 10:36 Uhr
Redaktion
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