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Der Wettbewerb um Wasser ist nun doch eröffnet − nicht durch Europa, sondern durch die Kartellbehörden. Wo die Unsicherheiten liegen, erläutern Daniel Schiebold und Grit Hömke*.
Die Novellierung des EU-Vergaberechts im Jahr 2014 wurde von einer lebhaften Diskussion um die Privatisierung der Wasserversorgung begleitet. Unter dem Motto „Wasser ist ein Menschenrecht“ wendete man sich dagegen, die Vergabe von Wasserkonzessionen der neuen Vergaberichtlinie zu unterwerfen − mit Erfolg. Die Vergabe von Wasserkonzessionen wurde durch die Bereichsausnahme in Art.
Montag, 8.04.2019, 08:46 Uhr
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