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Darf Trinkwasser als „gesund" bezeichnet werden? - Ja, entschied das OLG München. Erläuterungen von Stefan Wollschläger und Torben Eickmann*.
Die öffentliche Wasserversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Wasserversorger haben daher das Recht der Selbstverwaltung sowie die Pflicht der Daseinsvorsorge. Verbraucherinformation über die Qualität des Trinkwassers sind von den den Versorger treffenden Pflichten der Daseinsvorsorge gedeckt.Die Debatten um Klimaschutz und Plastikmüll verändern zunehmend den Blickwinkel in Bezug auf unse
Dienstag, 18.08.2020, 09:01 Uhr
Redaktion
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