Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Am 29. Juni hat der Bundestag das EEG-Mieterstromgesetz beschlossen, das am 25. Juli in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Punkte in Kürze von Martin Altrock und Wieland Lehnert*.
Die Förderung des Mieterstroms ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie die Wirtschaftlichkeit von PV-Mieterstromprojekten deutlich verbessert. Gleichzeitig wirft das Gesetz aber auch neue rechtliche Fragen auf.Nachdem die Förderung von Solarstrom im Rahmen der sogenannten Direktlieferungen mit dem EEG 2012 abgeschafft wurde, wird mit dem Mieterstromgesetz nun erstmals wieder eine EEG-Förderu
Donnerstag, 3.08.2017, 09:37 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH