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Vielen Unternehmen fehlt noch ein Baustein der Datenschutz-Compliance: ein Löschkonzept. Was Unternehmen beachten müssen, erläutern Karina Appelmann, Jost Eder und Thomas Schmeding*.
Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind eindeutig: Unternehmen müssen personenbezogene Daten löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Ein typischer Anwendungsfall für Energieversorger ist der Lieferantenwechsel eines Kunden. Spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind sämtliche personenbezogenen D
Dienstag, 22.12.2020, 11:36 Uhr
Redaktion
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