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Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zu den Entgeltmaßstäben nach dem DigiNetzG gestartet. Welche Ziele die Behörde verfolgt, erläutern Axel Kafka und Julien Wilmes*.
Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den knapp 1,5 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) bereits eine Reihe von Entscheidungen zu den neuen Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüchen getroffen hat (siehe hierzu RechtEck vom 4.10.2017), geht es jetzt ans Eingemachte:Die BNetzA hat Anfang Februar eine Konsultat
Mittwoch, 21.03.2018, 11:42 Uhr
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