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Wie errechnet die Bundesnetzagentur den GSP? Über den turbulenten Verlauf und die Auswirkungen des Verfahrens für die Gasnetzbetreiber informieren Stefan Missling und Sabine Gauggel*.
Am 24. November 2017 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine „Nachkonsultation“ zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (GSP) Gas für die dritte Regulierungsperiode gestartet.Nach § 9 Abs. 3 ARegV hat die BNetzA den GSP ab der dritten Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. In der Erlös
Mittwoch, 6.12.2017, 10:33 Uhr
Redaktion
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