Seit nunmehr fünf Jahren streiten Versorgungsunternehmen und ihre Kunden über Gaspreise und deren Billigkeit, stellt Stefan Wollschläger* fest.
Gaspreiserhöhungen sorgen sowohl bei Kunden als auch bei Versorgern immer wieder für Ärger und Diskussionen. Vielfach wehren sich Kunden gegen die Tariferhöhungen ihres Versorgers, indem sie Einspruch erheben und vor Gericht ziehen. Trotz der zahlreichen gerichtlichen Verhandlungen zur Billigkeit von Gaspreisen nach Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt sich die Frage: Wurde
Mittwoch, 3.02.2010, 09:57 Uhr
Redaktion
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