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Neue Schreiben aus dem Finanzministerium bringen Fragezeichen in die Direktvermarktung, kritisieren Daniel Schiebold und Niko Liebheit*.
Betreiber von dezentralen Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis 2 MW konnten in der Vergangenheit eine finanzielle Förderung nach dem KWKG oder EEG bekommen und gleichzeitig die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1&n
Dienstag, 21.04.2015, 14:18 Uhr
Redaktion
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