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Der Ein- und Verkauf von Strom oder Gas geschieht heute oft am Telefon. Neben der obligatorischen Telefonaufzeichnung werden in den meisten Fällen so genannte Bestätigungen versandt. Welche Beweiswirkung diesen zukommt und was hierbei zu beachten ist, beschreiben Janka Schwaibold und Claudia Fischer*.
Ob Fahrplan, Börsenprodukt oder Tranchenfixierung: Strom- und Gasgeschäfte werden vorrangig – schnell und einfach – am Telefon abgeschlossen. Hierzu wird überwiegend das Telefongespräch aufgezeichnet, und meistens wird im Anschluss daran eine Bestätigung hierüber erstellt und dem Vertragspartner hinterher geschickt. So oder ähnlich ist es jedenfalls in fast jedem Rahmenvertrag bzw. Sta
Freitag, 11.10.2013, 10:10 Uhr
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