Wie die zeitlichen Spielräume bei der Umsetzung der neuen Industrieemissionsrichtlinie genutzt werden können, erläutern Ines Zenke und Miriam Vollmer*.
Der Gesetzgeber hat es wieder einmal eilig: Bis zum 7. Januar 2013 muss er die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt haben. Dies erfordert weitreichende Änderungen am derzeitigen Bestand des Umweltrechts. Denn neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWAbfG) müssen eine
Mittwoch, 29.08.2012, 10:35 Uhr
Redaktion
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