Die Energiezufuhr in Wohnungen darf nicht vollständig gesperrt werden. Denn die Sperrung stelle eine der Wohnungslosigkeit nahe kommende Notlage dar, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen.
Es bestätigte damit am 25. Juni ein Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 31. März 2009. Danach muss die zuständige Arbeitsgemeinschaft als Jobcenter der Arbeitsverwaltung einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II ein Darlehen gewähren, damit diese ihre Schulden bei ihrem Energieversorger begleichen kann.
Der Frau war wegen Energiekosten-Rückständen die Stromversorgung gesperrt worde
Donnerstag, 2.07.2009, 12:03 Uhr
Sybille Nobel-Sagolla
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