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Energie & Management > Politik - Rechnungshof:
Quelle: Pixabay / angelo luca iannaccone
Politik

Rechnungshof: "Doppelwumms"-Kredit ist verfassungswidrig

Die vorgesehene Kreditaufnahme "auf Vorrat" sei nicht verfassungsgemäß, kritisiert der Rechnungshof und fordert die Finanzierung aus dem normalen Bundeshaushalt.
dpa −Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Mrd. Euro schweren Rettungsschirm gegen hohe Energiepreise für verfassungswidrig. "Die vorgesehene Kreditaufnahme ‘auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Mrd. Euro anzulegen, für das erneut die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse gezogen werden soll. Aus diesem Topf sollen dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse und für Unternehmenshilfen gestemmt werden.

Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren. Die Unionsfraktion im Bundestag kündigte an, sie könne angesichts der deutlichen Rechnungshof-Kritik "den Finanzierungsweg der Ampel nicht mitgehen". "Wir können uns nicht einfach über den Aspekt der ‘Verfassungswidrigkeit‘ hinwegsetzen", betonte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Haase. Er schlug stattdessen einen Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr sowie die weitere Finanzierung über den Kernhaushalt für 2023 vor.

Dienstag, 18.10.2022, 17:55 Uhr
dpa
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Rechnungshof: "Doppelwumms"-Kredit ist verfassungswidrig
Die vorgesehene Kreditaufnahme "auf Vorrat" sei nicht verfassungsgemäß, kritisiert der Rechnungshof und fordert die Finanzierung aus dem normalen Bundeshaushalt.
dpa −Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Mrd. Euro schweren Rettungsschirm gegen hohe Energiepreise für verfassungswidrig. "Die vorgesehene Kreditaufnahme ‘auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Mrd. Euro anzulegen, für das erneut die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse gezogen werden soll. Aus diesem Topf sollen dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse und für Unternehmenshilfen gestemmt werden.

Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren. Die Unionsfraktion im Bundestag kündigte an, sie könne angesichts der deutlichen Rechnungshof-Kritik "den Finanzierungsweg der Ampel nicht mitgehen". "Wir können uns nicht einfach über den Aspekt der ‘Verfassungswidrigkeit‘ hinwegsetzen", betonte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Haase. Er schlug stattdessen einen Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr sowie die weitere Finanzierung über den Kernhaushalt für 2023 vor.

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