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Energie & Management > Strom - Quarantäne-Pflichtige im Ländle dürfen für Kritis schaffe
Quelle: Fotolia / animaflora
Strom

Quarantäne-Pflichtige im Ländle dürfen für Kritis schaffe

Betreiber kritischer Infrastrukturen in Baden-Württemberg können ihr Personal in Kürze flexibler einsetzen.
(dpa) − Das Land Baden-Württemberg will die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur lockern. Zur kritischen Infrastruktur zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten.

Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist. 

Die Änderung der "Corona-Verordnung Absonderung" soll am 11. Februar verkündet werden und am 14. Februar in Kraft treten. Hintergrund für die Maßnahme ist die Sorge, dass etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Strom- oder Wasserversorger wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Virusvariante in personelle Engpässe kommen könnten.

Freitag, 11.02.2022, 09:42 Uhr
dpa
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Betreiber kritischer Infrastrukturen in Baden-Württemberg können ihr Personal in Kürze flexibler einsetzen.
(dpa) − Das Land Baden-Württemberg will die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur lockern. Zur kritischen Infrastruktur zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten.

Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist. 

Die Änderung der "Corona-Verordnung Absonderung" soll am 11. Februar verkündet werden und am 14. Februar in Kraft treten. Hintergrund für die Maßnahme ist die Sorge, dass etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Strom- oder Wasserversorger wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Virusvariante in personelle Engpässe kommen könnten.

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