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Die Fördersätze in der Festvergütung für Photovoltaik-Anlagen werden weiterhin nicht verändert. Nicht betroffen hiervon ist die Förderung von PV-Anlagen auf Freiflächen.
Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, bleiben stabil, teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 30. September mit. Als Berechnungsgrundlage für d
Freitag, 30.09.2016, 11:29 Uhr
Heidi Roider
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