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Mit neuen gesetzlichen Bestimmungen vereinfacht das österreichische Bundesland die Installation von Photovoltaikanlagen bis 200 kW erheblich.
Für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 200 kW oder 1500 m² Modulfläche ist in Niederösterreich ab sofort keine behördliche Genehmigung mehr nötig. Allerdings muss die Installierung von Anlagen mit mehr als 50 kW im Grünland (Wiesen und Almen) den zuständigen Behörden schriftlich bekannt gegeben werden.
Das bestimmen Novellen zum
Freitag, 7.09.2018, 12:32 Uhr
Klaus Fischer
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