Netzbetreiber haben es nicht immer leicht. Denn aufgrund Ihres Status als natürliche Monopolisten wird ihnen nicht selten primär böswilliges und rein auf Bereicherung ausgerichtetes Verhalten unterstellt. Im Streitfall muss der Netznutzer solche Anschuldigungen grundsätzlich allerdings auch beweisen. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Ines Zenke*.
Von Yellow heißt es, das Unternehmen lasse seine Juristen prüfen, ob Klagen gegen Stadtwerke wegen falscher und überhöhter Abrechnungen erforderlich seien. Immerhin – erfährt der interessierte Leser (Der Spiegel, Nr. 23, S. 76) – könne man den Vorwurf überhöhter Netzentgelte bis zu 400 Stadtwerken machen. Ob man nach Abschluss der juristischen Prüfung gegen alle Stadtwerke vorgehen
Freitag, 13.06.2003, 13:57 Uhr
Redaktion
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