Bild: RWE
Vor dem Landgericht Essen hat am 17. Dezember die mündliche Verhandlung über die Folgen der Zwangsstilllegung des hessischen KKW Biblis begonnen.
Der Essener RWE-Konzern klagt wegen der erzwungenen Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis auf Schadenersatz. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 hatte die Bundesregierung mit den Ländern entschieden, die sieben ältesten Reaktoren für drei Monate abzuschalten. RWE kritisierte die Abschaltverfügung, weil das Unternehmen zuvor nicht angehört wurde und will nun entgangene Gewinne ei
Donnerstag, 17.12.2015, 16:21 Uhr
Andreas Kögler
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