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Union und Sozialdemokraten haben im Bundestag den Weg geebnet, dass bei den nächsten Ausschreibungen für die Windkraft an Land zwischen den Bietern Chancengleichheit besteht.
Bei den anstehenden Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land müssen alle Bieter als Vorrausetzung eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorweisen. Diesen Änderungsantrag für das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben die Regierungsfraktionen von Union und Sozialdemokraten in den Bundestag eingebracht. Damit verlieren die sogenannten Bürgerenergiegesellschaften ihre Vorteile zum
Freitag, 27.04.2018, 15:11 Uhr
Ralf Köpke
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