VDEW (eu-flash) – Gemäß eines Arbeitsdokumentes der Generaldirektion Energie und Verkehr vom 26. April ist jegliche prioritäre Zuteilung von Zugangsrechten zu Übertragungs- und Verteilnetzen im Stromsektor mit der Richtlinie 2003/54/EG und der Verordnung 1228/2003 unvereinbar.
In der Begründung stützt sich die Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN) auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Juni 2005. Dieser hatte in einem Vorabentscheidungs-Verfahren aufgrund der Vorlage eines niederländischen Gerichts entschieden, dass jegliche nationale Maßnahmen verboten seien, mit denen einem Unternehmen Kapazitäten für die grenzüberschreitende Übertragun
Dienstag, 30.05.2006, 14:10 Uhr
Redaktion
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