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Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember die erste Ausschreibung für Solaranlagen ab 750 kW Leistung nach dem EEG 2017 gestartet.
Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ändert sich im kommenden Jahr auch die Zahlungshöhe für Erneuerbaren-Strom. Die Höhe der Förderung ist künftig nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens wettbewerblich ermittelt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde hat nun die erste Ausschreibung für Photovoltaikanlagen a
Montag, 12.12.2016, 15:49 Uhr
Andreas Kögler
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