In seinem jetzt veröffentlichten Jahresbericht für 2001 gibt Werner Marti, der Beauftragte des Bundes für die Überwachung der Preise ("Preisüberwacher"), der Stromwirtschaft klar zu verstehen, dass der Wiederbeschaffungswert der Netze nicht als Grundlage zur Berechnung der Duchleitungsentgelte herangezogen werden kann.
Im ursprünglichen Entwurf des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) war noch vorgesehen, zur Bestimmung der Kapitalkosten der Netze, die anrechenbaren Abschreibungen auf der Grundlage der Wiederbeschaffungswerte zu berechnen. Nach Ansicht von Marti, der sein Büro beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, dem schweizerischen Wirtschaftsministerium, hat, birgt dieser Ansatz allerdings die Gefahr
Dienstag, 26.02.2002, 16:06 Uhr
Fritz Wilhelm
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