Die Bundesnetzagentur hat eine Änderung bei der Limitierung von negativen Preisen bei der börslichen Vermarktung von EEG-Strom vorgelegt.
Wie die Bonner Behörde am 15. Dezember mitteilte, wurde die Änderungsverordnung der Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach ist eine Limitierung der negativen Preise künftig nur noch möglich, "wenn die Strombörse wegen ungewöhnlich negativer Börsenergebnisse am vortägigen Spotmarkt zu einer zweiten Auktion aufruft". Die zulässi
Mittwoch, 15.12.2010, 15:15 Uhr
Andreas Kögler
© 2025 Energie & Management GmbH