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In einem Rechtsstreit um die Höhe des Wertes für entnommene Wärme aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt den Klägern Recht gegeben.
In dem Streitfall zwischen einem BHKW-Betreiber und dem Finanzamt geht es um den Geldwert der Wärme, die aus einem BHKW mit Biogasanlage entnommen wird. Die Einnahmen daraus unterliegen der Einkommenssteuer. Der BHKW-Betreiber, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, nutzte Wärme für sich selbst und lieferte sie auch an einen Verwandten. Für die Einkommenssteuer angesetzt wurde ein Ent
Donnerstag, 3.08.2017, 11:24 Uhr
Armin Müller
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