Das Landgericht Krefeld hat in einem Musterprozeß entschieden, dass Energieversorger die Mehrkosten, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem KWK-Gesetz entstehen, nicht in jedem Fall an gewerbliche Energiekunden weiterreichen können.
Laut dem Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) hatte im vorliegenden Fall RWE gegen eine nordrhein-westfälische Brauerei geklagt.Mit dem Urteil (AZ: 120174/01) kam das LG Krefeld zum gleichen Ergebnis wie des LG Koblenz am 31. Januar. Damals war ein Gewerbebetrieb ebenfalls von RWE verklagt worden, weil er sich geweigert hatte, die erhöhte Strompreisrechnung zu bezahlen. Das Gericht ha
Freitag, 8.03.2002, 11:05 Uhr
Kai Eckert
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