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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt das gesetzliche Preisanpassungsrecht unter die Lupe. Immerhin: Bisherige Preisanpassungen in der Grundversorgung bleiben voraussichtlich wirksam. Von Hans-Christoph Thomale*
Grundversorger, sind gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Energie sicherzustellen. Sofern ein Haushaltskunde keinen Sondervertrag abschließt, erfolgt dessen Belieferung durch den Grundversorger zu den standardisierten gesetzlichen Bedingungen der Grundversorgungsverordnungen (GVV). Es ist unbestritten, dass Grundversorger, die den Beschränkungen der GVV unterliegen,
Freitag, 25.07.2014, 14:58 Uhr
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