Das OLG Linz hat die Preisanpassungsklausel der Salzburg AG in zweiter Instanz als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz eingestuft.
Konkret geht es darum, dass die Kunden einer Preiserhöhung automatisch zustimmen, wenn sie vier Wochen lang keinen Einspruch erheben. Die Salzburg AG wird gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof berufen. Eine Schweigeklausel sei zwar grundsätzlich zulässig ist, dem Verbraucher müsse aber einerseits eine angemessene Frist für seine Erklärung offen stehen, andererseits muss er ausdrücklich auf di
Donnerstag, 1.06.2006, 12:54 Uhr
Markus Zwettler
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