Mittlerweile liegt die fünfte Version des polnischen Zuteilungsplans auf Anlagenebene vor, die gerade in einer interministeriellen Arbeitsgruppe abgestimmt wird.
Mit der Verabschiedung durch die polnische Regierung ist auf dem Weg zur Zuteilung eine der letzten Hürden überwunden. Allerdings können die polnischen Unternehmen erst dann Spot-Geschäfte abschließen, wenn das nationale Emissionshandelsregister funktionsfähig ist. Dort werden die zugeteilten Zertifikate und dann auch die Handelstransaktionen verbucht.Nach Informationen von Point Carbon
Mittwoch, 14.09.2005, 16:19 Uhr
Fritz Wilhelm
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