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Auch Bürgerenergiegesellschaften müssen künftige wichtige Genehmigungen für die Teilnahme an Windausschreibungen vorlegen - allerdings vorerst nur für die beiden ersten Auktionen 2018.
Noch vor der Sommerpause werden nach E&M-Informationen die Regierungsfraktionen Änderungen bei den seit diesem Jahr geltenden Ausschreibungen für die Windenergie an Land beschließen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bürgerenergiegesellschaften, die, sofern sie an den Ausschreibungsrunden im Februar und Mai kommenden Jahres teilnehmen wollen, auch eine Genehmigung nach dem Bundesimmission
Dienstag, 27.06.2017, 15:14 Uhr
Ralf Köpke
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