Letzte Woche gab das polnische Schatzministerium bekannt, dass der Zuschlag für eine Beteiligung an polnischen Verteilungsunternehmen mit einer gleichzeitigen Beteiligung an einem Kraftwerk verbunden sein müsse. Damit soll erreicht werden, dass der sonst wahrscheinlich unverkäufliche Kraftwerkssektor ebenfalls Käufer findet.
Seit Bekanntgabe dieser neuen Privatisierungsrichtlinie herrscht unter den möglichen Investoren nun erhebliche Verwirrung. Das betrifft vor allem die Unternehmen, die bereits vorletzte Woche auf die Shortlist für die Gruppe der G8 gesetzt wurden. Für sie ist zur Zeit unklar, ob und in welcher Form eine Beteiligung an einem der vier zur Auswahl stehenden Kraftwerke (Kozienice, Dolna Odra, Ostroleka
Mittwoch, 4.04.2001, 09:05 Uhr
Markus Reichel
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