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Energie & Management > Österreich - Photovoltaik-Förderung kommt in die Gänge
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Photovoltaik-Förderung kommt in die Gänge

Die lange erwartete Investitionszuschussverordnung tritt bald in Kraft, an weiteren Rechtsakten wird gearbeitet. Nötig ist aber auch der Netzausbau, hieß es beim PV-Kongress.
Die künftige Photovoltaikförderung aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommt in die Gänge. Das bestätigte die Leiterin der Abteilung „Erneuerbare Energien und Strom“ im Energieministerium (BMK), Marie-Theres Thöni, beim Photovoltaikkongress des dieser Tage vor 25 Jahren gegründeten Bundesverbands Photovoltaic Austria am 29. März in Wien.

In den kommenden Tagen wird Thöni zufolge ein Gutachten im Auftrag des BMK zu den Betriebs- und Investitionsförderungen fertiggestellt. Dieses bildet die Grundlage für die Festlegung der Höhe der Investitionszuschüsse sowie der Marktprämien, mit denen die Ökostromförderung künftig erfolgt. Bald nach der Veröffentlichung des Gutachtens werde die seit langem angekündigte Investitionszuschussverordnung in Kraft treten, versicherte Thöni. Der erste „Fördercall“ sei für die Zeit „nach Ostern“ geplant. Mit dem Landwirtschaftsministerium, das der Verordnung zustimmen muss, bestehe Einvernehmen.

Vorgesehen sind laut Thöni vier Förderklassen. Die Klasse A umfasst Anlagen mit maximal zehn kWp Höchstleistung, pro kWp soll die Förderung nach derzeitigem Stand 285 Euro ausmachen. In der Klasse B (Anlagen 10 kWp bis 20 kWp) beläuft sich der Investitionszuschuss auf maximal 250 Euro/kWp, in der Klasse C (Anlagen 20 bis 100 kWp) auf maximal 180 Euro/kWp, in der Klasse D (Anlagen 100 kWp bis 1 MWp) auf höchstens 170 Euro/kWp. Förderungen gibt es auch für Speicher mit einer Größe zwischen 0,5 und 50 kWh/kWp. Sie betragen maximal 200 Euro/kWp.

Für Anlagen, die auf Freiflächen errichtet werden, ist ein Abschlag von 25 % auf die jeweilige Förderung vorgesehen. Davon nicht betroffen sind unter anderem Agri-PV-Anlagen, Anlagen auf Deponieflächen und Altlasten sowie auf Bergbau- und Infrastrukturarealen, aber auch auf militärisch genutzten Flächen mit Ausnahme von Übungsgelände. Ein Zuschlag von 30 % wird für besonders innovative Systeme gewährt, darunter gebäudeintegrierte und schwimmende Anlagen.

Die gesamte zur Verfügung stehende Fördersumme wird voraussichtlich erhöht, kündigte Thöni an: „Eine genaue Summe möchte ich aber nicht bekanntgeben.“ Kein Problem ist laut Thöni, dass das BMK die neue Stelle zur Abwicklung der Ökostromförderungen noch nicht benannte. Das BMK habe die dafür bislang zuständige Oemag vorerst mit der Verwaltung der Investitionszuschüsse beauftragt. Außerdem befinde sich das Verfahren zur Beauftragung der neuen Abwicklungsstelle in der Endphase.

Thöni ergänzte, die Verordnung bezüglich der Marktprämien werde am 24. Mai im Energiebeirat diskutiert, der der Beratung des BMK und der Regulierungsbehörde E-Control „in allgemeinen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie der Förderpolitik und des Ökostroms“ dient: „Das ist auch die Zeit, zu der wir sie in Begutachtung schicken.“ In Kraft treten soll die Verordnung laut Thöni „im Sommer“. Sie bedarf der Zustimmung des Landwirtschafts-, des Wirtschafts- und des Sozialministeriums.

Eile geboten

Zur Eile mahnte unterdessen Herbert Paierl, der Präsident von Photovoltaic Austria. Österreich plane bekanntlich, die Stromerzeugung mittels PV bis 2030 auf rund elf Mrd. kWh/Jahr in etwa zu versechsfachen: „Das wird eine steile Partie.“ Außerdem werde es nicht ausreichen, die Gesamtleistung der in Österreich installierten PV-Anlagen von derzeit 2,4 Mio. kWp auf 13 Mio. kWp zu erhöhen. In der Zeit nach 2030 müsse Österreich längerfristig auf etwa 50 Mio. kWp kommen. Notwendig sei ferner die Ertüchtigung und Erweiterung der Stromnetze: „Wenn wir zehntausende Anlagen anschließen müssen, kommen wir mit der bestehenden Leitungsinfrastruktur nicht aus.“

Die Leistungsfähigkeit des Netzes sei für den Ausbau der PV schlechterdings „spielentscheidend“. Paierl forderte die E-Control auf, die den Netzbetreibern geeignete Rahmenbedingungen zu bieten und damit den „bedarfsgerechten“ Leitungsbau zu forcieren. Auch die Bundesländer sind laut Paierl aufgerufen, die Errichtung von PV-Anlagen zu erleichtern, etwa durch entsprechende Änderungen ihrer Raum- und Bauordnungen. Der „Herzeige-Fall“ sei mittlerweile das Burgenland, in Kärnten „geht dagegen leider gar nichts“. Und Paierl warnte: Ohne das Mitziehen der Bundesländer seien alle noch so günstigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene „Makulatur“.

Gefahr von der E-Control

Franz Strempfl, der Geschäftsführer der Energienetze Steiermark, konstatierte, die Verteilernetzbetreiber seien willens, ihre Infrastrukturen auszubauen. Es drohe jedoch die Gefahr, dass die E-Control die Verzinsung des für die Investitionen eingesetzten Kapitals noch weiter absenke. „Wenn das geschieht, bekommen wir von unseren Mutterkonzernen möglicherweise keine Mittel mehr für den Netzausbau“, warnte Strempfl.

Dienstag, 29.03.2022, 16:16 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Photovoltaik-Förderung kommt in die Gänge
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Photovoltaik-Förderung kommt in die Gänge
Die lange erwartete Investitionszuschussverordnung tritt bald in Kraft, an weiteren Rechtsakten wird gearbeitet. Nötig ist aber auch der Netzausbau, hieß es beim PV-Kongress.
Die künftige Photovoltaikförderung aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommt in die Gänge. Das bestätigte die Leiterin der Abteilung „Erneuerbare Energien und Strom“ im Energieministerium (BMK), Marie-Theres Thöni, beim Photovoltaikkongress des dieser Tage vor 25 Jahren gegründeten Bundesverbands Photovoltaic Austria am 29. März in Wien.

In den kommenden Tagen wird Thöni zufolge ein Gutachten im Auftrag des BMK zu den Betriebs- und Investitionsförderungen fertiggestellt. Dieses bildet die Grundlage für die Festlegung der Höhe der Investitionszuschüsse sowie der Marktprämien, mit denen die Ökostromförderung künftig erfolgt. Bald nach der Veröffentlichung des Gutachtens werde die seit langem angekündigte Investitionszuschussverordnung in Kraft treten, versicherte Thöni. Der erste „Fördercall“ sei für die Zeit „nach Ostern“ geplant. Mit dem Landwirtschaftsministerium, das der Verordnung zustimmen muss, bestehe Einvernehmen.

Vorgesehen sind laut Thöni vier Förderklassen. Die Klasse A umfasst Anlagen mit maximal zehn kWp Höchstleistung, pro kWp soll die Förderung nach derzeitigem Stand 285 Euro ausmachen. In der Klasse B (Anlagen 10 kWp bis 20 kWp) beläuft sich der Investitionszuschuss auf maximal 250 Euro/kWp, in der Klasse C (Anlagen 20 bis 100 kWp) auf maximal 180 Euro/kWp, in der Klasse D (Anlagen 100 kWp bis 1 MWp) auf höchstens 170 Euro/kWp. Förderungen gibt es auch für Speicher mit einer Größe zwischen 0,5 und 50 kWh/kWp. Sie betragen maximal 200 Euro/kWp.

Für Anlagen, die auf Freiflächen errichtet werden, ist ein Abschlag von 25 % auf die jeweilige Förderung vorgesehen. Davon nicht betroffen sind unter anderem Agri-PV-Anlagen, Anlagen auf Deponieflächen und Altlasten sowie auf Bergbau- und Infrastrukturarealen, aber auch auf militärisch genutzten Flächen mit Ausnahme von Übungsgelände. Ein Zuschlag von 30 % wird für besonders innovative Systeme gewährt, darunter gebäudeintegrierte und schwimmende Anlagen.

Die gesamte zur Verfügung stehende Fördersumme wird voraussichtlich erhöht, kündigte Thöni an: „Eine genaue Summe möchte ich aber nicht bekanntgeben.“ Kein Problem ist laut Thöni, dass das BMK die neue Stelle zur Abwicklung der Ökostromförderungen noch nicht benannte. Das BMK habe die dafür bislang zuständige Oemag vorerst mit der Verwaltung der Investitionszuschüsse beauftragt. Außerdem befinde sich das Verfahren zur Beauftragung der neuen Abwicklungsstelle in der Endphase.

Thöni ergänzte, die Verordnung bezüglich der Marktprämien werde am 24. Mai im Energiebeirat diskutiert, der der Beratung des BMK und der Regulierungsbehörde E-Control „in allgemeinen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie der Förderpolitik und des Ökostroms“ dient: „Das ist auch die Zeit, zu der wir sie in Begutachtung schicken.“ In Kraft treten soll die Verordnung laut Thöni „im Sommer“. Sie bedarf der Zustimmung des Landwirtschafts-, des Wirtschafts- und des Sozialministeriums.

Eile geboten

Zur Eile mahnte unterdessen Herbert Paierl, der Präsident von Photovoltaic Austria. Österreich plane bekanntlich, die Stromerzeugung mittels PV bis 2030 auf rund elf Mrd. kWh/Jahr in etwa zu versechsfachen: „Das wird eine steile Partie.“ Außerdem werde es nicht ausreichen, die Gesamtleistung der in Österreich installierten PV-Anlagen von derzeit 2,4 Mio. kWp auf 13 Mio. kWp zu erhöhen. In der Zeit nach 2030 müsse Österreich längerfristig auf etwa 50 Mio. kWp kommen. Notwendig sei ferner die Ertüchtigung und Erweiterung der Stromnetze: „Wenn wir zehntausende Anlagen anschließen müssen, kommen wir mit der bestehenden Leitungsinfrastruktur nicht aus.“

Die Leistungsfähigkeit des Netzes sei für den Ausbau der PV schlechterdings „spielentscheidend“. Paierl forderte die E-Control auf, die den Netzbetreibern geeignete Rahmenbedingungen zu bieten und damit den „bedarfsgerechten“ Leitungsbau zu forcieren. Auch die Bundesländer sind laut Paierl aufgerufen, die Errichtung von PV-Anlagen zu erleichtern, etwa durch entsprechende Änderungen ihrer Raum- und Bauordnungen. Der „Herzeige-Fall“ sei mittlerweile das Burgenland, in Kärnten „geht dagegen leider gar nichts“. Und Paierl warnte: Ohne das Mitziehen der Bundesländer seien alle noch so günstigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene „Makulatur“.

Gefahr von der E-Control

Franz Strempfl, der Geschäftsführer der Energienetze Steiermark, konstatierte, die Verteilernetzbetreiber seien willens, ihre Infrastrukturen auszubauen. Es drohe jedoch die Gefahr, dass die E-Control die Verzinsung des für die Investitionen eingesetzten Kapitals noch weiter absenke. „Wenn das geschieht, bekommen wir von unseren Mutterkonzernen möglicherweise keine Mittel mehr für den Netzausbau“, warnte Strempfl.

Dienstag, 29.03.2022, 16:16 Uhr
Klaus Fischer

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