E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Pforzheim muss Splittarife in der Grundversorgung zurücknehmen
Quelle: Fotolia / aerogondo
Recht

Pforzheim muss Splittarife in der Grundversorgung zurücknehmen

Die Stadtwerke Pforzheim haben vor dem Landgericht Mannheim eine Niederlage bei gesplitteten Tarifen in der Grundversorgung eingesteckt.
„Das Landgericht Mannheim hat dem Antrag eines Wettbewerbers stattgegeben und den SWP untersagt, voneinander abweichende Grundversorgungstarife für Neukunden und Bestandskunden anzuwenden“, teilten die Stadtwerke Pforzheim mit. Der Wettbewerber war der Hamburger Energieanbieter Lichtblick. 

Zum Hintergrund: Die Pforzheimer hatten im Dezember 2021 sowie im Januar 2022 gesonderte Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für neue Kundschaft eingeführt. Durch das Ausscheiden mehrerer Discounter aus dem Markt sind den Stadtwerken als Grundversorger nach eigenen Angaben Neukundinnen und Neukunden in vierstelliger Zahl zugefallen. Aufgrund der hohen Kosten für die Nachbeschaffung von Strom und Gas habe sich das Unternehmen entschlossen, den Grundversorgungstarif aufzuteilen und „eigene Neukundentarife einzuführen“.

Das Landgericht Mannheim hat diese Praxis untersagt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die SWP planen, Rechtsmittel einzulegen, „da es sich hier um eine rechtlich hochumstrittene Fragestellung handelt und bereits mehrere anderslautende erstinstanzliche Entscheidungen vorliegen“, heißt es dazu weiter von den SWP. Gleichwohl werde das Unternehmen nur noch einen Grundversorgungstarif anbieten.

Als Grund für seine Entscheidung nennt das Gericht, das Stadtwerk „missbrauche seine marktbeherrschende Stellung“. Das teilte der juristische Gegner in der Angelegenheit, die Hamburger Lichtblick SE, mit. 

Wie Lichtblick weiter schreibt, hätten die Stadtwerke Pforzheim Ende 2021 von Neukundschaft in der Grund- und Ersatzversorgung 107,66 Cent/kWh verlangt. Bestandskundinnen und -kunden hingegen hätten um die 32 Cent/kWh bezahlt. Im Januar hatte der Versorger den Preis dann auf 55,24 Cent gesenkt, was einem Preisniveau von 173 % entspricht. Laut Lichtblick hatte das Stadtwerk nach Angaben des Gerichts „nicht glaubhaft gemacht, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt war“.
 
 
Die Gerichte entscheiden unterschiedlich

Das Gericht argumentiert weiterhin, überhöhte Grundversorger-Preise für Neukundschaft hätten negative Auswirkungen auf den Energiemarkt. „Erstens ermöglichten sie niedrige Bestandskunden-Tarife, was den Wettbewerb beschränke“, so Lichtblick. Zudem würden Kunden von einem Anbieterwechsel abgeschreckt, da diese bei einem möglichen Rückfall in die Grundversorgung in einen sehr teuren Neukundentarif eingruppiert würden.

Lichtblick kann mit der Entscheidung des Landgerichts Mannheim den zweiten juristischen Erfolg innerhalb weniger Tage einfahren. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Split-Tarife des hessischen Regionalversorgers Mainova gestoppt. Eine einstweilige Verfügung untersagte es dem Unternehmen, Preise festzuschreiben, "deren Höhe je nach Beginn der Grund- oder Ersatzversorgung unterschiedlich ist“, heißt es in einem Beschluss des Gerichts.

Gleichwohl bleibt die Teilung des Grundversorgungstarifs auch unter Gerichten umstritten. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils keine Bedenken gegen die Preisspaltung in der Grundversorgung und Eilanträge abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden. Betroffen waren die Berliner Gasag, die Stadtwerke Leipzig und die Kölner Rheinenergie. 
 

Freitag, 25.02.2022, 12:46 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Recht - Pforzheim muss Splittarife in der Grundversorgung zurücknehmen
Quelle: Fotolia / aerogondo
Recht
Pforzheim muss Splittarife in der Grundversorgung zurücknehmen
Die Stadtwerke Pforzheim haben vor dem Landgericht Mannheim eine Niederlage bei gesplitteten Tarifen in der Grundversorgung eingesteckt.
„Das Landgericht Mannheim hat dem Antrag eines Wettbewerbers stattgegeben und den SWP untersagt, voneinander abweichende Grundversorgungstarife für Neukunden und Bestandskunden anzuwenden“, teilten die Stadtwerke Pforzheim mit. Der Wettbewerber war der Hamburger Energieanbieter Lichtblick. 

Zum Hintergrund: Die Pforzheimer hatten im Dezember 2021 sowie im Januar 2022 gesonderte Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für neue Kundschaft eingeführt. Durch das Ausscheiden mehrerer Discounter aus dem Markt sind den Stadtwerken als Grundversorger nach eigenen Angaben Neukundinnen und Neukunden in vierstelliger Zahl zugefallen. Aufgrund der hohen Kosten für die Nachbeschaffung von Strom und Gas habe sich das Unternehmen entschlossen, den Grundversorgungstarif aufzuteilen und „eigene Neukundentarife einzuführen“.

Das Landgericht Mannheim hat diese Praxis untersagt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die SWP planen, Rechtsmittel einzulegen, „da es sich hier um eine rechtlich hochumstrittene Fragestellung handelt und bereits mehrere anderslautende erstinstanzliche Entscheidungen vorliegen“, heißt es dazu weiter von den SWP. Gleichwohl werde das Unternehmen nur noch einen Grundversorgungstarif anbieten.

Als Grund für seine Entscheidung nennt das Gericht, das Stadtwerk „missbrauche seine marktbeherrschende Stellung“. Das teilte der juristische Gegner in der Angelegenheit, die Hamburger Lichtblick SE, mit. 

Wie Lichtblick weiter schreibt, hätten die Stadtwerke Pforzheim Ende 2021 von Neukundschaft in der Grund- und Ersatzversorgung 107,66 Cent/kWh verlangt. Bestandskundinnen und -kunden hingegen hätten um die 32 Cent/kWh bezahlt. Im Januar hatte der Versorger den Preis dann auf 55,24 Cent gesenkt, was einem Preisniveau von 173 % entspricht. Laut Lichtblick hatte das Stadtwerk nach Angaben des Gerichts „nicht glaubhaft gemacht, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt war“.
 
 
Die Gerichte entscheiden unterschiedlich

Das Gericht argumentiert weiterhin, überhöhte Grundversorger-Preise für Neukundschaft hätten negative Auswirkungen auf den Energiemarkt. „Erstens ermöglichten sie niedrige Bestandskunden-Tarife, was den Wettbewerb beschränke“, so Lichtblick. Zudem würden Kunden von einem Anbieterwechsel abgeschreckt, da diese bei einem möglichen Rückfall in die Grundversorgung in einen sehr teuren Neukundentarif eingruppiert würden.

Lichtblick kann mit der Entscheidung des Landgerichts Mannheim den zweiten juristischen Erfolg innerhalb weniger Tage einfahren. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Split-Tarife des hessischen Regionalversorgers Mainova gestoppt. Eine einstweilige Verfügung untersagte es dem Unternehmen, Preise festzuschreiben, "deren Höhe je nach Beginn der Grund- oder Ersatzversorgung unterschiedlich ist“, heißt es in einem Beschluss des Gerichts.

Gleichwohl bleibt die Teilung des Grundversorgungstarifs auch unter Gerichten umstritten. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils keine Bedenken gegen die Preisspaltung in der Grundversorgung und Eilanträge abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden. Betroffen waren die Berliner Gasag, die Stadtwerke Leipzig und die Kölner Rheinenergie. 
 

Freitag, 25.02.2022, 12:46 Uhr
Stefan Sagmeister

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.