Ab dem erstem Juli benötigen auch alle Nichtwohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, einen Energieausweis. Bislang gab es diese Pflicht nur für Wohnhäuser.
Der Energieausweis soll den Energiebedarf eines Gebäudes auf einen Blick sichtbar machen. Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1 000 m2 Fläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss er auch dann erstellt werden, wenn das Gebäude nicht verkauft wird. Der Ausweis soll dort für die Besucher gut sichtbar ausgehängt werden. Damit will die öffentliche Hand ihrer Vorbild-Funktion gerecht werden.
Freitag, 5.06.2009, 11:13 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH