Alle Pflanzenöle, die zum Antrieb von Verbrennungsmotoren oder Gasturbinen in begünstigten Anlagen nach §3 des Energiesteuergesetzes verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden, sind bis Ende 2009 grundsätzlich von der Energiesteuer befreit.
Auch nach 2009 sind Pflanzenöle von der Energiesteuer befreit, wenn die damit betriebenen Anlagen einen Jahreswirkungsgrad von mindestens 70 % erreichen, heißt es weiter in einem entsprechendem Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 17. Januar. Damit wurden die Gesetzgebungen für Blockheizkraftwerke aus dem vergangenen Jahr wieder aufgehoben.Der Verband für Wärmelieferung mit Sitz in Hann
Montag, 5.03.2007, 15:14 Uhr
Michael Pecka
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