Für die Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse dürfen künftig nur noch Pflanzenöle verwendet werden, die nachhaltig hergestellt worden sind.
Dies schreibt die so genannte Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung vor, die für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, tritt die neue Verordnung am 24. August in Kraft. Danach muss die Herstellung der nach EEG vergüteten flüssigen Biomasse, wie etwa Raps-, Palm- oder Sojaöl, Mindestan
Mittwoch, 29.07.2009, 14:04 Uhr
Kai Eckert
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