Die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen können ihren Reduktionsvertpflichtungen auch durch C02-Minderungsprojekte im Ausland nachkommen. Die kürzlich in Kraft getretene „Linking Directive“ der EU hat hierfür den Weg geebnet. Ein Beitrag von Roland Geres*.
Am 13.11.2004 trat kurz nach der Ratifizierung des Kioto-Protokolls durch Russland mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU die Ergänzung der Emissionshandelsrichtlinie, die so genannte Linking Directive in Kraft. Mit dieser ist die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kioto-Protokolls im Rahmen des europäischen Emissionshandels sichergestellt.Mit Joint Implementation (JI) und C
Freitag, 26.11.2004, 09:52 Uhr
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