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Eine Datenbank hilft Bauherren und Hauseigentümern, passende Förderung für eine geplante KWK-Anlage zu finden.
Wer statt einer simplen Heizung auf gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung setzen will, kann in seine Wirtschaftlichkeitsrechnung die durch das KWK-Gesetz garantierte Zuschlagszahlung für den im BHKW erzeugten Strom einrechnen. Für KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung kann der Investor außerdem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss aus dem Impulsprogram
Dienstag, 13.08.2013, 15:22 Uhr
Jan Mühlstein
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