Die im Sommer von Industrieminister Antonio Marzano erlassene Notstandsverordnung zur Vermeidung von Versorgungs-Engpässen ist vom italienischen Parlament ohne Änderungen als Gesetz verabschiedet worden. Danach können bis Juni 2005 Ausnahmebestimmungen zu den Vorschriften über die zulässigen Abwassertemperaturen und Schadstoffemissionen von Kraftwerksanlagen getroffen werden.
Durch diese Vorkehrungen wird eine theoretische Ausgleichsreserve von rund 2 000 MW geschaffen. Die „Legge Marzano“ sieht außerdem eine weitgehende Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bei Neubauprojekten vor. Gleichzeitig werden normative und steuerliche Erleichterungen (darunter ein Alleinnutzungsrecht von 10 bis 20 Jahren) an solche Unternehmen gewährt, die in neue Verbindungs
Donnerstag, 23.10.2003, 14:43 Uhr
Harald Jung
© 2024 Energie & Management GmbH