Nach der Verabschiedung durch das eidgenössische Parlament kann das Stromversorgungsgesetz zur Einführung des schweizerischen Elektrizitätsmarktes voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten.
Kernstück des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ist die Einführung eines so genannten zweigeteilten Marktes, wonach Kunden zwischen „Markt-“ und „Monopolversorgung“ wählen dürfen. Zudem erlaubt das Gesetz in den ersten fünf Jahren nur einen Großverbrauchermarkt für Abnehmer von mehr als 100 000 kWh pro Jahr. Demnach erhalten Haushalte und kleine und mittelständische Unt
Donnerstag, 22.03.2007, 17:16 Uhr
Marc Gusewski
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