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Energie & Management > Österreich - Parlament beschließt das EAG-Paket
Bild: Fotolia/YuI
Österreich

Parlament beschließt das EAG-Paket

Österreichs Gesetzesvorhaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien hat die nötige Mehrheit bekommen. Nun muss noch die EU-Kommission zustimmen.
Mit Zweidrittelmehrheit hat der Nationalrat, die erste Kammer des österreichischen Parlaments, am 7. Juli das Paket zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) beschlossen. Dafür stimmten die Regierungsparteien, also die konservative ÖVP und die Grünen, sowie von der Opposition die Sozialdemokraten (SPÖ) und die liberalen NEOS. Nur die rechtsgerichtete FPÖ lehnte das Paket ab.

Dem Beschluss in der zweiten Parlamentskammer, dem Bundesrat, wo auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, steht nun nichts mehr im Weg. Er soll am 14. Juli erfolgen. Teile des Pakets treten gleich nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Republik Österreich in Kraft. Andere Teile brauchen die Genehmigung der EU-Kommission. Zwar laufen seit längerer Zeit informelle Gespräche. Die formellen Verhandlungen beginnen aber erst nach dem Bundesratsbeschluss des EAG-Pakets. 

Im Wesentlichen wiederholten Vertreter der Regierung und der SPÖ in der Plenardebatte, was sie bei einer Pressekonferenz am 6. Juli festgestellt hatten. Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) sprach von einem „großen Tag für den Klimaschutz“. Spätestens ab 2040 würden in Österreich keine fossilen Energieträger mehr genutzt. Bereits ab 2030 werde das Land seinen Strombedarf bilanziell nur mit Erneuerbaren decken. Dazu werde die Erzeugung mit Solar- und Windkraftanlagen sowie Wasser- und Biomassekraftwerken um 27 Mrd. kWh/Jahr oder etwa 50 % gesteigert. Ferner stünden bis 2030 rund 500 Mio. Euro für Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Verfügung. Über die Energiegemeinschaften könnten sich alle Interessierten an der „Energiewende“ beteiligen. Mit den diesbezüglichen Bestimmungen gehe Österreich „europaweit voran“, betonte Gewessler. Auch die soziale Ausgewogenheit des Pakets sei gesichert.

Ihr Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete das EAG-Paket als „größtes Energierechtspaket seit 20 Jahren“. Die mit flexiblen Marktprämien erfolgende Ökostromförderung belaufe sich auf 1 Mrd. Euro pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt und somit insgesamt rund 10 Mrd. Euro bis 2030. Laut Brunner löst dies Investitionen von bis zu 30 Mrd. Euro aus.
 

SPÖ: „Das Gansl wird erst zum Schluss knusprig“

Auch SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll war zufrieden: „Das Gansl (der Gänsebraten) wird erst zum Schluss knusprig. Deswegen haben die Verhandlungen länger gedauert.“ Aber die nächtelangen Diskussionen hätten sich gelohnt: „Das passt jetzt wirklich.“ Ob Schroll tatsächlich, wie er der Redaktion mitteilte, „92 Prozent“ seiner Wünsche durchbringen konnte, lässt sich diskutieren. Unbestreitbar erzielte er aber einige wesentliche Erfolge. So wird bis Mitte 2023 die von ihm geforderte Versorgungssicherheitsstrategie erarbeitet. Auch müssen Personen, die aufgrund ihrer Armut von der Rundfunkgebühr befreit sind, keine Ökostromförderung bezahlen. Ferner wird die Ökostromförderung für 1,2 Mio. armutsgefährdete Personen auf 75 Euro/Jahr gedeckelt. Betroffen davon sind unter anderem Bezieher von Mindestpensionen und Sozialhilfeempfänger.

Überdies erreichten die Sozialdemokraten, dass die mit 1 Mrd. Euro pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt gedeckelten Ökostromförderungen nur mit einem Beschluss im Plenum des Nationalrats aufgestockt werden können, wenn dies zur Erreichung des Ausbauziels notwendig ist. Ein solcher Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit und somit der Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. 

FPÖ warnt vor „Wahnsinn“

FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger begründete die Ablehnung des Pakets damit, dass dieses „ökonomisch wie ökologisch nicht gelungen“ sei. Die Ziele des Pakets seien „überschießend“ und drohten, eine „Kostenlawine“ auszulösen. Und mit dem Anliegen, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen, werde der „Wahnsinn“ weitergetrieben. 

Begrüßt wurde die Einigung vom E-Wirtschaftsverband Oesterreichs Energie. Laut dessen Präsidenten, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, ist „der erste Schritt damit gemacht, weitere müssen nun folgen: Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur“. Strugl bedauerte, dass der Aus- und Neubau von Wasserkraftwerken nur bei Einhaltung bestimmter ökologischer Kriterien gefördert wird. Dies sei der „größte Wermutstropfen“.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, Christoph Wagner. Ihm zufolge wird mit dem Paket „die Planungssicherheit geschaffen, die es braucht, um die Bereitstellung von 100 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 zu bewerkstelligen und um ein gewaltiges Investitionsprogramm zu starten“. Nun seien die Bundesländer am Zuge: „Denn realisiert und genehmigt werden die Projekte vor Ort.“

Mittwoch, 7.07.2021, 14:15 Uhr
Klaus Fischer
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Bild: Fotolia/YuI
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Parlament beschließt das EAG-Paket
Österreichs Gesetzesvorhaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien hat die nötige Mehrheit bekommen. Nun muss noch die EU-Kommission zustimmen.
Mit Zweidrittelmehrheit hat der Nationalrat, die erste Kammer des österreichischen Parlaments, am 7. Juli das Paket zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) beschlossen. Dafür stimmten die Regierungsparteien, also die konservative ÖVP und die Grünen, sowie von der Opposition die Sozialdemokraten (SPÖ) und die liberalen NEOS. Nur die rechtsgerichtete FPÖ lehnte das Paket ab.

Dem Beschluss in der zweiten Parlamentskammer, dem Bundesrat, wo auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, steht nun nichts mehr im Weg. Er soll am 14. Juli erfolgen. Teile des Pakets treten gleich nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Republik Österreich in Kraft. Andere Teile brauchen die Genehmigung der EU-Kommission. Zwar laufen seit längerer Zeit informelle Gespräche. Die formellen Verhandlungen beginnen aber erst nach dem Bundesratsbeschluss des EAG-Pakets. 

Im Wesentlichen wiederholten Vertreter der Regierung und der SPÖ in der Plenardebatte, was sie bei einer Pressekonferenz am 6. Juli festgestellt hatten. Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) sprach von einem „großen Tag für den Klimaschutz“. Spätestens ab 2040 würden in Österreich keine fossilen Energieträger mehr genutzt. Bereits ab 2030 werde das Land seinen Strombedarf bilanziell nur mit Erneuerbaren decken. Dazu werde die Erzeugung mit Solar- und Windkraftanlagen sowie Wasser- und Biomassekraftwerken um 27 Mrd. kWh/Jahr oder etwa 50 % gesteigert. Ferner stünden bis 2030 rund 500 Mio. Euro für Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zur Verfügung. Über die Energiegemeinschaften könnten sich alle Interessierten an der „Energiewende“ beteiligen. Mit den diesbezüglichen Bestimmungen gehe Österreich „europaweit voran“, betonte Gewessler. Auch die soziale Ausgewogenheit des Pakets sei gesichert.

Ihr Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete das EAG-Paket als „größtes Energierechtspaket seit 20 Jahren“. Die mit flexiblen Marktprämien erfolgende Ökostromförderung belaufe sich auf 1 Mrd. Euro pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt und somit insgesamt rund 10 Mrd. Euro bis 2030. Laut Brunner löst dies Investitionen von bis zu 30 Mrd. Euro aus.
 

SPÖ: „Das Gansl wird erst zum Schluss knusprig“

Auch SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll war zufrieden: „Das Gansl (der Gänsebraten) wird erst zum Schluss knusprig. Deswegen haben die Verhandlungen länger gedauert.“ Aber die nächtelangen Diskussionen hätten sich gelohnt: „Das passt jetzt wirklich.“ Ob Schroll tatsächlich, wie er der Redaktion mitteilte, „92 Prozent“ seiner Wünsche durchbringen konnte, lässt sich diskutieren. Unbestreitbar erzielte er aber einige wesentliche Erfolge. So wird bis Mitte 2023 die von ihm geforderte Versorgungssicherheitsstrategie erarbeitet. Auch müssen Personen, die aufgrund ihrer Armut von der Rundfunkgebühr befreit sind, keine Ökostromförderung bezahlen. Ferner wird die Ökostromförderung für 1,2 Mio. armutsgefährdete Personen auf 75 Euro/Jahr gedeckelt. Betroffen davon sind unter anderem Bezieher von Mindestpensionen und Sozialhilfeempfänger.

Überdies erreichten die Sozialdemokraten, dass die mit 1 Mrd. Euro pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt gedeckelten Ökostromförderungen nur mit einem Beschluss im Plenum des Nationalrats aufgestockt werden können, wenn dies zur Erreichung des Ausbauziels notwendig ist. Ein solcher Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit und somit der Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. 

FPÖ warnt vor „Wahnsinn“

FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger begründete die Ablehnung des Pakets damit, dass dieses „ökonomisch wie ökologisch nicht gelungen“ sei. Die Ziele des Pakets seien „überschießend“ und drohten, eine „Kostenlawine“ auszulösen. Und mit dem Anliegen, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen, werde der „Wahnsinn“ weitergetrieben. 

Begrüßt wurde die Einigung vom E-Wirtschaftsverband Oesterreichs Energie. Laut dessen Präsidenten, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, ist „der erste Schritt damit gemacht, weitere müssen nun folgen: Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur“. Strugl bedauerte, dass der Aus- und Neubau von Wasserkraftwerken nur bei Einhaltung bestimmter ökologischer Kriterien gefördert wird. Dies sei der „größte Wermutstropfen“.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, Christoph Wagner. Ihm zufolge wird mit dem Paket „die Planungssicherheit geschaffen, die es braucht, um die Bereitstellung von 100 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 zu bewerkstelligen und um ein gewaltiges Investitionsprogramm zu starten“. Nun seien die Bundesländer am Zuge: „Denn realisiert und genehmigt werden die Projekte vor Ort.“

Mittwoch, 7.07.2021, 14:15 Uhr
Klaus Fischer

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