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Energie & Management > Regenerative - Paket für Windkraft und Planungsbeschleunigung verabschiedet
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Paket für Windkraft und Planungsbeschleunigung verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 15. Juni Gesetze verabschiedet, die Planungen vereinfachen, den Windkraftausbau an Land beschleunigen sowie den Artenschutz vereinheitlichen sollen.
Das Bundeskabinett hat ein Paket von Gesetzen auf den Weg gebracht, die den Ausbau von Windkraft an Land beschleunigen sollen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am 15. Juni: „Dies ist zentral, um Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Energie zu werden.“ Ein stärkerer Ausbau der Windkraft bedeute für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung, gab Habeck zu. Es sei aber mittlerweile auch ein Standortvorteil geworden, erneuerbare Energien zu haben.

Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Bis 2026 sollen 1,4 %, bis 2032 2 % der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Zum anderen soll durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Konflikt zwischen dem Ausbau der Windkraft und dem Artenschutz beigelegt werden.

Ausbau von Energieprojekten beschleunigen

In dieser Legislaturperiode sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem für Energieprojekte durchgreifend beschleunigt werden. Dies diene sowohl dazu, die Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten, als auch, die Modernisierung und Digitalisierung des Landes voranzutreiben.

Folgende Änderungen sollen der Beschleunigung dienen:
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte würden stärker gebündelt.
  • Erneute Erhebungen bereits zuvor untersuchter Aspekte entfielen künftig.
  • Das Erfordernis von Baufreigaben wird gestrichen.
  • Beim Übertragungsnetzausbau werde durch den teilweisen Verzicht auf die Bundesfachplanung eine deutliche Straffung der Verfahren erreicht.
  • Durch die rein elektronische Auslegung von Unterlagen werde eine weitere Beschleunigung erzielt.
  • Das Planungsbeschleunigungspaket II („Sommerpaket“) folge dem ersten (Oster-)Paket. Bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung und eine Erleichterung beim Repowering von bestehenden Windenergieanlagen ermöglichten deren deutlich zügigeren Ausbau und eine schnelle Leistungssteigerung.
Parallel dazu sollen Artenhilfsprogramme dem Schutz der vom Windenergieausbau betroffenen Arten dienen.

Fortsetzung folgt am 6. Juli

Am 6. Juli 2022 will das Kabinett einen zweiten Teil des Gesetzespakets beschließen, der Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur sowie für raumordnungsrechtliche Verfahren insgesamt auf den Weg bringen soll.

Durch die Beseitigung von Doppelprüfungen bei der Planerstellung und einer engeren Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren werde die Dauer von Raumordnungsverfahren (zukünftig: Raumverträglichkeitsprüfung) einschließlich der zeitintensiven Vorbereitungsphase erheblich verkürzt. Dazu gehöre die ausreichende Ausstattung mit qualifizierten Fachkräften für effiziente und zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine Personal- und Weiterbildungsoffensive.

Verbändekritik am Naturschutzgesetz

Sechs Energieverbände und Windenergie-Unternehmen forderten zeitgleich substanzielle Anpassungen der BnatSchG-Formulierungshilfe. Sie wendeten sich an den Bundestag mit der Bitte um Überarbeitung der Kabinettsvorlage. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Unklare Regelungen, wie sie aktuell noch in der Novelle des Bundesartenschutzgesetzes stehen, nützen niemandem, weder den Projektierern noch dem Artenschutz.“

Das Gesetz müsse einen klaren Bewertungsmaßstab liefern, wo Windkraft möglich ist. „Die sich neu ergebenden europarechtlichen Möglichkeiten müssen für eine signifikante Beschleunigung des Zubaus genutzt werden“, forderte Hermann Albers, Präsident des Windkraftverbandes BWE.

Greenpeace propagiert die 15 %

Auch Umweltschützer begrüßten die Beschleunigung des Windkraftausbaus. Greenpeace forderte aber zugleich als Grundvoraussetzung für die Energiewende starke Schutzgebiete, die vollständig oder sehr weitgehend von der menschlichen Nutzung ausgeschlossen sind. „15 % der deutschen Wälder und 15 % der deutschen Meeresgebiete sind streng zu schützen“, verlangte Reenie Vietheer, Greenpeace-Expertin für erneuerbare Energien.

Mittwoch, 15.06.2022, 16:33 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Paket für Windkraft und Planungsbeschleunigung verabschiedet
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Regenerative
Paket für Windkraft und Planungsbeschleunigung verabschiedet
Die Bundesregierung hat am 15. Juni Gesetze verabschiedet, die Planungen vereinfachen, den Windkraftausbau an Land beschleunigen sowie den Artenschutz vereinheitlichen sollen.
Das Bundeskabinett hat ein Paket von Gesetzen auf den Weg gebracht, die den Ausbau von Windkraft an Land beschleunigen sollen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am 15. Juni: „Dies ist zentral, um Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängiger von fossilen Energie zu werden.“ Ein stärkerer Ausbau der Windkraft bedeute für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung, gab Habeck zu. Es sei aber mittlerweile auch ein Standortvorteil geworden, erneuerbare Energien zu haben.

Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben. Bis 2026 sollen 1,4 %, bis 2032 2 % der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Zum anderen soll durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Konflikt zwischen dem Ausbau der Windkraft und dem Artenschutz beigelegt werden.

Ausbau von Energieprojekten beschleunigen

In dieser Legislaturperiode sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem für Energieprojekte durchgreifend beschleunigt werden. Dies diene sowohl dazu, die Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten, als auch, die Modernisierung und Digitalisierung des Landes voranzutreiben.

Folgende Änderungen sollen der Beschleunigung dienen:
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte würden stärker gebündelt.
  • Erneute Erhebungen bereits zuvor untersuchter Aspekte entfielen künftig.
  • Das Erfordernis von Baufreigaben wird gestrichen.
  • Beim Übertragungsnetzausbau werde durch den teilweisen Verzicht auf die Bundesfachplanung eine deutliche Straffung der Verfahren erreicht.
  • Durch die rein elektronische Auslegung von Unterlagen werde eine weitere Beschleunigung erzielt.
  • Das Planungsbeschleunigungspaket II („Sommerpaket“) folge dem ersten (Oster-)Paket. Bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung und eine Erleichterung beim Repowering von bestehenden Windenergieanlagen ermöglichten deren deutlich zügigeren Ausbau und eine schnelle Leistungssteigerung.
Parallel dazu sollen Artenhilfsprogramme dem Schutz der vom Windenergieausbau betroffenen Arten dienen.

Fortsetzung folgt am 6. Juli

Am 6. Juli 2022 will das Kabinett einen zweiten Teil des Gesetzespakets beschließen, der Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur sowie für raumordnungsrechtliche Verfahren insgesamt auf den Weg bringen soll.

Durch die Beseitigung von Doppelprüfungen bei der Planerstellung und einer engeren Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren werde die Dauer von Raumordnungsverfahren (zukünftig: Raumverträglichkeitsprüfung) einschließlich der zeitintensiven Vorbereitungsphase erheblich verkürzt. Dazu gehöre die ausreichende Ausstattung mit qualifizierten Fachkräften für effiziente und zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine Personal- und Weiterbildungsoffensive.

Verbändekritik am Naturschutzgesetz

Sechs Energieverbände und Windenergie-Unternehmen forderten zeitgleich substanzielle Anpassungen der BnatSchG-Formulierungshilfe. Sie wendeten sich an den Bundestag mit der Bitte um Überarbeitung der Kabinettsvorlage. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Unklare Regelungen, wie sie aktuell noch in der Novelle des Bundesartenschutzgesetzes stehen, nützen niemandem, weder den Projektierern noch dem Artenschutz.“

Das Gesetz müsse einen klaren Bewertungsmaßstab liefern, wo Windkraft möglich ist. „Die sich neu ergebenden europarechtlichen Möglichkeiten müssen für eine signifikante Beschleunigung des Zubaus genutzt werden“, forderte Hermann Albers, Präsident des Windkraftverbandes BWE.

Greenpeace propagiert die 15 %

Auch Umweltschützer begrüßten die Beschleunigung des Windkraftausbaus. Greenpeace forderte aber zugleich als Grundvoraussetzung für die Energiewende starke Schutzgebiete, die vollständig oder sehr weitgehend von der menschlichen Nutzung ausgeschlossen sind. „15 % der deutschen Wälder und 15 % der deutschen Meeresgebiete sind streng zu schützen“, verlangte Reenie Vietheer, Greenpeace-Expertin für erneuerbare Energien.

Mittwoch, 15.06.2022, 16:33 Uhr
Susanne Harmsen

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