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Pachtmodelle können unter Umständen ein erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing sein. Rechtsexperten raten daher, jeden Vertrag von der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen zu lassen, da es bisher keine Rechtssicherheit gibt.
„Es gibt Pachtmodelle am Markt, die gegen das derzeit geltende Kreditwesengesetz verstoßen“, schildert Rechtsanwalt Joachim Held von der Kanzlei Rödl & Partner das Problem. Dies betreffen laut dem Rechtsanwalt nicht nur Photovoltaik-Pachtmodelle, sondern auch BHKW- un
Dienstag, 7.07.2015, 15:43 Uhr
Heidi Roider
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