Die Vattenfall Europe AG darf die Stromproduktionsmengen vom KKW Mühlheim-Kärlich auf das KKW Brunsbüttel nicht übertragen. Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig hat die Klage des Kernkraftwerksbetreibers gegen die Ablehnung seines Antrags durch das Bundesumweltministerium (BMU) zurückgewiesen.
Das Atomgesetz sehe eine Übertragung der Produktionsmengen des KKW Mühlheim-Kärlich nur auf bestimmte KKW, aber nicht auf Brunsbüttel vor, begründet der Senat sein Urteil nach Angaben eines OVG-Sprecher am 16. Januar. Damit folge der Senat der Auffassung des BMU. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites zugelassen, sagte der
Donnerstag, 17.01.2008, 08:51 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH