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Energie & Management > Kernkraft - OVG Schleswig lehnt Vattenfall-Klage ab
Kernkraft

OVG Schleswig lehnt Vattenfall-Klage ab

Die Vattenfall Europe AG darf die Stromproduktionsmengen vom KKW Mühlheim-Kärlich auf das KKW Brunsbüttel nicht übertragen. Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig hat die Klage des Kernkraftwerksbetreibers gegen die Ablehnung seines Antrags durch das Bundesumweltministerium (BMU) zurückgewiesen.
Das Atomgesetz sehe eine Übertragung der Produktionsmengen des KKW Mühlheim-Kärlich nur auf bestimmte KKW, aber nicht auf Brunsbüttel vor, begründet der Senat sein Urteil nach Angaben eines OVG-Sprecher am 16. Januar. Damit folge der Senat der Auffassung des BMU. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites zugelassen, sagte der

Donnerstag, 17.01.2008, 08:51 Uhr
Marlen Ristola
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OVG Schleswig lehnt Vattenfall-Klage ab
Die Vattenfall Europe AG darf die Stromproduktionsmengen vom KKW Mühlheim-Kärlich auf das KKW Brunsbüttel nicht übertragen. Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig hat die Klage des Kernkraftwerksbetreibers gegen die Ablehnung seines Antrags durch das Bundesumweltministerium (BMU) zurückgewiesen.
Das Atomgesetz sehe eine Übertragung der Produktionsmengen des KKW Mühlheim-Kärlich nur auf bestimmte KKW, aber nicht auf Brunsbüttel vor, begründet der Senat sein Urteil nach Angaben eines OVG-Sprecher am 16. Januar. Damit folge der Senat der Auffassung des BMU. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites zugelassen, sagte der

Donnerstag, 17.01.2008, 08:51 Uhr
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