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Energie & Management > Emissionshandel - OVG Berlin bestätigt Optionsregel
Emissionshandel

OVG Berlin bestätigt Optionsregel

Betreibern von Altanlagen, die in der ersten Handelsperiode ihre Zuteilung von Emissionsberechtigungen am Maßstab der besten verfügbaren Technik beantragt haben, dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) die Zuteilungen nicht zusätzlich gekürzt werden.
Das OVG hatte am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung über eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu entscheiden. Ende April war in erster Instanz die Klage von sieben Anlagenbettreibern gegen die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen eine nachträgliche Kürzung der Zuteilung des NAP I abschlägig beschieden worden. In dem Verfahren es um die Regeln zur Mengenplanung des d

Freitag, 1.12.2006, 11:53 Uhr
Kai Eckert
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OVG Berlin bestätigt Optionsregel
Betreibern von Altanlagen, die in der ersten Handelsperiode ihre Zuteilung von Emissionsberechtigungen am Maßstab der besten verfügbaren Technik beantragt haben, dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) die Zuteilungen nicht zusätzlich gekürzt werden.
Das OVG hatte am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung über eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu entscheiden. Ende April war in erster Instanz die Klage von sieben Anlagenbettreibern gegen die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen eine nachträgliche Kürzung der Zuteilung des NAP I abschlägig beschieden worden. In dem Verfahren es um die Regeln zur Mengenplanung des d

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