Inwieweit sich ein liquider Markt für CO2-Zertifikate entwickeln wird, hängt nicht zuletzt von der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. Ines Zenke und Holger Brocke* gehen der Frage nach, welche Reichweite die Finanzmarktaufsicht beim Handel mit Emissionsrechten haben wird.
Gegenstand des Emissionshandels und damit das eigentliche Handelsgut sind die so genannten Berechtigungen, die allgemein als Emissions- oder CO2-Zertifikate bezeichnet werden. Sie sind in § 3 Abs. 4 Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt und definieren eine Berechtigung als die Befugnis zur Emission zu einer Tonne Kohlendioxid Äquivalent in einem bestimmten Zeitraum. Davon zu untersche
Dienstag, 11.05.2004, 08:34 Uhr
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