Das Oberlandesgericht Freiburg wird beurteilen, ob die Stadtwerke Waldshut-Tiengen Strom unter dem Markennamen „HochrheinStrom“ verkaufen dürfen.
Das Landgericht Mannheim und das Landgericht Freiburg hatten bei der Klage der NaturEnergie AG, Grenzach-Wyhlen, gegensätzliche Urteile gefällt. Auf Vorschlag des OLG sollte ein neutrales Gutachten des Instituts für Demoskopie Allensbach über die Fortführung des Verfahrens entscheiden. Darauf konnten sich die Parteien jedoch nicht einigen. Nu
Freitag, 2.03.2001, 10:34 Uhr
Michael Pecka
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