Die Stadtwerke Gelnhausen dürfen Preisanpassungsklauseln in ihrem Vario-Tarifvertrag für Endkunden nicht mehr verwenden.
Die Klauseln benachteiligten die Abnehmer entgegen "den Geboten von Treu und Glauben", stellte der erste Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in seinem am 7. Januar veröffentlichten Urteil fest. Das Energieversorgungsunternehmen habe durch die Klauseln die Möglichkeit, das Preis-Leistungs-Verhältnis zu Lasten des Kunden zu verschieben, ohne dass diesem ein Künd
Dienstag, 8.01.2008, 14:02 Uhr
Marlen Ristola
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