Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, nach dem eine kartellrechtliche Untersuchung von Netzentgelten wegen der Verrechtlichung der Verbändevereinbarung Strom (VV Strom) im neuen Energie-Wirtschaftsgesetz (EnWG) untersagt wird, untergrabe die Handlungsfähigkeit des Bundeskartellamts.
Dies teilte der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) mit Sitz in Essen mit. Die Entscheidung des OLG sei nach Einschätzung des Verbandes falsch und ein schwerer Schlag gegen den Wettbewerb auf dem Strommarkt.Das Bundeskartellamt hatte gegen die Darmstädter Heag eine Untersuchung wegen überhöhter Netzentgelte eingeleitet. Darauf wandte sich die Heag an das Düsse
Dienstag, 19.08.2003, 14:57 Uhr
Andreas Kögler
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