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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird erst im kommenden Jahr über die Eigenkapitalzinssätze der Strom- und Gasnetzbetreiber für die 3. Regulierungsperiode verhandeln.
Als Termin für die mündliche Verhandlung habe das OLG den 17. Januar 2018 festgelegt, teilte die Kanzlei Rödl & Partner mit. Das Gericht muss sich damit befassen, ob die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze rechtmäßig sind. Für die anstehende 3.
Freitag, 12.05.2017, 15:18 Uhr
Stefan Sagmeister
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